{"id":827,"date":"2014-05-20T10:56:22","date_gmt":"2014-05-20T08:56:22","guid":{"rendered":"http:\/\/4-host.de\/sc-fridingen\/?page_id=827"},"modified":"2017-01-21T19:11:42","modified_gmt":"2017-01-21T17:11:42","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/4-host.de\/sc-fridingen\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h2 style=\"text-align: center;\">Satzung<br \/>\ndes Skiclub Fridingen e.V.<br \/>\nvom 13. September 1968<\/h2>\n<p>mit \u00c4nderungen vom April 1982, 1988, 1993, 24. April 1998 und 04. Juli 2008<\/p>\n<h3>\u00a7 1 Name und Sitz<\/h3>\n<p>Der Verein hat den Namen Skiclub Fridingen. Er hat seinen Sitz in Fridingen und ist in das Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n<h3>\u00a7 2 Zweck<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Verein ist gemeinn\u00fctzig im Sinne des Abschnittes &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenord-nung und dient der F\u00f6rderung der k\u00f6rperlichen und seelischen Gesundheit der Allgemeinheit, insbe-sondere durch Pflege und F\u00f6rderung des Skisports. Die Mittel des Vereins sind zur Erf\u00fcllung dieses Zwecks zu verwenden. Ansammlung von Verm\u00f6gen zu anderen Zwecken ist untersagt. Weder Ver-einsmitglieder noch Dritte d\u00fcrfen durch Gewinnanteile, Zuwendungen oder unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Politische, rassische und religi\u00f6se Zwecke innerhalb des Vereins d\u00fcrfen nicht angestrebt werden.<\/p>\n<h3>\u00a7 3 Gesch\u00e4ftsjahr<\/h3>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h3>\u00a7 4 Dachverb\u00e4nde<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Verein ist Mitglied des W\u00fcrttembergischen Landessportbundes e.V. dessen Satzung er aner-kennt. Der Verein unterwirft sich den Satzungsbestimmungen und Ordnungen (Rechtsordnung, Spielordnung und dergleichen) des WLSB und seiner Verb\u00e4nde, insbesondere seiner Einzelmitglie-der.<\/p>\n<h3>\u00a7 5 Mitgliedschaft<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch Beschlu\u00df des Vorstandes. Voraussetzung hierf\u00fcr ist eine schriftliche Anmeldung. Falls eine Aufnahmegeb\u00fchr erhoben wird, ist dies in der Beitragsordnung zu regeln. Die Ablehnung eines Aufnahmegesuchs ist schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<p>2. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzungen des Vereins und der Verb\u00e4nde, denen der Verein selbst als Mitglied angeh\u00f6rt an.<\/p>\n<p>3. Die Mitgliedschaft erlischt<br \/>\n(a) durch freiwilligen Austritt, der nur durch eine schriftliche Erkl\u00e4rung erfolgen kann;<br \/>\n(b) durch Ausschlu\u00df aus dem Verein;<br \/>\n(c) wenn das Mitglied trotz Mahnung mit der Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr eine Zeit von mindestens zw\u00f6lf Monaten in R\u00fcckstand gekommen ist;<br \/>\n(d) bei grobem Versto\u00df gegen die Vereinssatzung oder die Satzungen nach \u00a7 4;<br \/>\n(e) wenn sich das Vereinsmitglied unehrenhaft verh\u00e4lt oder das Ansehen des Vereins oder eines Verbandes, dem der Verein angeschlossen ist, durch \u00c4u\u00dferungen oder Handlungen herabsetzt.<br \/>\n4. Der Ausschlu\u00df aus dem Verein kann nur durch den Vorstand beschlossen werden. Der Aus-schlu\u00df ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Gegen den Ausschlu\u00df steht dem Mitglied nur ein Berufungsrecht an die Mitgliederversammlung zu.<\/p>\n<h3>\u00a7 6 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h3>\n<p>Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Sie beschlie\u00dft hierf\u00fcr eine Beitragsordnung.<\/p>\n<h3>\u00a7 7 Organe des Vereins<\/h3>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<br \/>\na) die Mitgliederversammlung (Generalversammlung),<br \/>\nb) der Ausschu\u00df,<br \/>\nc) der Vorstand (Vorstandschaft).<\/p>\n<h3>\u00a7 8 Mitgliederversammlung<\/h3>\n<p>1. In der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr stimmberechtigt.<\/p>\n<p>2. Sp\u00e4testens im April eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen.<\/p>\n<p>3. Die Tagesordnung hat mindestens zu enthalten:<br \/>\na) Erstattung des Gesch\u00e4fts- und Kassenberichtes durch den 1. Vorsitzenden und den Kassier,<br \/>\nb) Bericht der Kassenpr\u00fcfer,<br \/>\nc) Bericht des Schriftf\u00fchrers,<br \/>\nd) Entlastung des Vorstandes, des Ausschusses und der Kassenpr\u00fcfer,<br \/>\ne) Beschlu\u00dffassung \u00fcber Antr\u00e4ge,<br \/>\nf) Neuwahlen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Der Termin der ordentlichen Mitgliederversammlung ist mindestens ein Monat vorher im Mittei-lungsblatt der Gemeinde bekanntzugeben. Die Tagesordnung ist mindestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5. Der\/ein Vorsitzende\/r hat unverz\u00fcglich eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn er die Einberufung mit R\u00fccksicht auf die Lage des Vereins oder mit R\u00fccksicht auf au\u00dferordentlichen Ereignisse f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt, oder wenn die Einberufung von mindestens 1\/4 der stimmberechtigten Mitglieder gefordert wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">6. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mit-glieder. F\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen ist eine 2\/3-Mehrheit erforderlich. Satzungs\u00e4nderungen, die die Voraussetzun\u00acgen f\u00fcr die Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit betreffen, sind unverz\u00fcglich dem Fi-nanzamt mitzuteilen.<\/p>\n<p>7. \u00dcber den Verlauf der Mitgliederversammlung, insbesondere \u00fcber die Beschl\u00fcsse, ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das vom Schriftf\u00fchrer und dem \/ den beiden Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<h3>\u00a7 9 Der Ausschu\u00df<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Der Ausschu\u00df besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes, den von der Generalversammlung gew\u00e4hlten Beisitzern und weiteren Mitgliedern, die in der Mitgliederversammlung jeweils f\u00fcr ein Jahr best\u00e4tigt werden. Die Anzahl der Ausschu\u00dfmitglieder ist nicht begrenzt.<\/p>\n<p>2. Aufgaben des Ausschusses sind:<\/p>\n<p>a) die \u00dcberwachung des Vorstandes,<br \/>\nb) Beschlu\u00dffassung \u00fcber wichtige Vereinsangelegenheiten,<br \/>\nc) Beratung des Vorstandes.<\/p>\n<p>3. Die Ausschu\u00dfsitzungen werden von dem\/einem Vorsitzenden einberufen und geleitet.<\/p>\n<p>4. Die Beschl\u00fcsse des Ausschusses sind zu protokollieren und von dem\/einem Vorsitzenden und dem Schriftf\u00fchrer zu unterschreiben.<\/p>\n<h3>\u00a7 10 Der Vorstand<\/h3>\n<p>1. Der Vorstand besteht aus:<\/p>\n<p>a) einem oder zwei Vorsitzenden, die den Verein nach au\u00dfen vertreten.<br \/>\nb) einem oder zwei Stellvertreter(n), die den\/die Vorsitzenden im Verhinderungsfall oder bei Be-auftragung vertreten.<br \/>\nDer\/die Vorsit\u00aczende(n) je einzeln ist\/sind die gesetzlichen Ver\u00actreter des Vereins im Sinne des b\u00fcrgerlichen Rechtes.<br \/>\nc) dem Kassierer<br \/>\nd) dem Schriftf\u00fchrer<br \/>\ne) dem Jugendleiter<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Der Vorstand erledigt die laufenden Vereinsangelegenheiten, insbesondere obliegt ihm die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens.<\/p>\n<p>3. Der Vorstand oder der Ausschu\u00df sind mindestens einmal pro Quartal einzuberufen.<\/p>\n<p>4. Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes sind zu protokollieren und vom Vorsitzenden und dem Schrift-f\u00fchrer zu unterschreiben.<\/p>\n<p>5. Der Vorstand ist ehrenamtlich t\u00e4tig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">6. Scheidet w\u00e4hrend des Gesch\u00e4ftsjahres ein Vorstandsmitglied aus, so wird es durch Zuwahl in der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung ersetzt. Beim Ausscheiden des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters ist unverz\u00fcglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die einen neuen Vorsitzenden w\u00e4hlt.<\/p>\n<h3>\u00a7 11 Wahlen<\/h3>\n<p>Von der Mitgliederversammlung werden gew\u00e4hlt:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">&#8211; j\u00e4hrlich: 2 Kassenpr\u00fcfer,<br \/>\n&#8211; alle 2 Jahre im Wechsel:<br \/>\na) der\/ein Vorsitzende\/r und ggf. der weitere Stellvertreter, der Kassier und 1 Beisitzer<br \/>\nb) ggf. der weitere Vorsitzende, der\/ein Stellvertreter, der Schriftf\u00fchrer und ggf. weitere Beisitzer.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Wahlen k\u00f6nnen \u00f6ffentlich per Handzeichen abgehalten werden, wenn kein stimmberechtigtes Mitglied widerspricht. Die Mitglieder der Vorstandes sind jeweils in einem getrennten Wahlgang zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Best\u00e4tigung der Ausschu\u00dfmitglieder kann insgesamt als Abstimmung \u00f6ffentlich erfolgen, wenn kein stimmberechtigtes Mitglied widerspricht.<\/p>\n<h3>\u00a7 12 Ordnungsstrafen<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Vorstand kann Ordnungsstrafen (Verweis und dergleichen) sowie Geldstrafen bis zu einem H\u00f6chstbetrag von 250,- \u20ac aussprechen, wenn ein Mitglied das Ansehen, die Ehre oder Satzung des Vereins verletzt. Ferner wenn es um das Verm\u00f6gen des Vereins geht. Der Strafbeschlu\u00df ist in einer Vorstandssitzung zu fassen, zu welcher der Betroffene vorzuladen und vor Beschlu\u00dffassung zur Sache zu h\u00f6ren ist. Gegen einen Strafbeschlu\u00df des Vorstandes ist Berufung an den Ausschu\u00df m\u00f6glich.<\/p>\n<h3>\u00a7 13 Ehrungen<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ehrungen erfolgen gem\u00e4\u00df einer Ehrenordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschlie\u00dfen ist.<\/p>\n<h3>\u00a7 14 Jugendarbeit<\/h3>\n<p>1. Die Vereinsjugend ist die Jugendorganisation des Vereines.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Die Arbeit der Vereinsjugend erfolgt gem\u00e4\u00df der Jugendordnung des Vereins. Die Jugendordnung wird von der Vereinsjugend aufgestellt und beschlossen. Zu ihrer G\u00fcltigkeit ist sie vom Vorstand zu best\u00e4tigen.<\/p>\n<h3>\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung die Beschlu\u00dffassung \u00fcber die Vereinsaufl\u00f6sung den Mitgliedern angek\u00fcndigt ist. Der Beschlu\u00dfbedarf einer Mehrheit von mindestens 3\/4 der erschienen stimmberechtigten Mitglieder.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr den Fall der Aufl\u00f6sung bestellt die Mitgliederversammlung zwei Liquidatoren, welche die Ge-sch\u00e4fte des Vereins abzuwickeln haben.<br \/>\nDas nach Bezahlung der Verbindlichkeiten noch vorhandene Vereinsverm\u00f6gen ist mit Zustimmung der Finanzamtes auf den WLSB oder die \u00f6rtliche Gemeindeverwaltung zur Verwendung aus-schlie\u00dflich f\u00fcr Zwecke nach \u00a7 2 dieser Satzung zu \u00fcbertragen. Entsprechendes gilt bei Aufhebung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Vereinszweckes.<\/p>\n<h3>\u00a7 16 Schlu\u00dfbestimmungen<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 24. April 1993 mit einer Mehrheit von mehr als 2\/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen. Sie tritt nach der Be-schlu\u00dffassung in Kraft. Gleichzeitig treten alle etwaigen \u00e4hnlichen oder widersprechenden Regelungen au\u00dfer Kraft.<\/p>\n<p>Fridingen, den 24. April 1993, gez. Dr. Gerhard Kappeler, Vorsitzender<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In den vorstehenden Satzungstext sind die \u00c4nderungen in den \u00a7\u00a7 2, 10 und 11 aus der Versamm-lung vom 24.04.98 sowie in den \u00a7\u00a7 9, 10 und 11 vom 04.07.2008 enthalten. Der bisher in \u00a7 12 enthaltene DM-Betrag wurde in Euro umgerechnet und gerundet.<\/p>\n<p>Fridingen, den 04.07.2008<\/p>\n<p>Klaus Locher und Silke Alber, Vorsitzende<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Skiclub Fridingen e.V. vom 13. September 1968 mit \u00c4nderungen vom April 1982, 1988, 1993, 24. April 1998 und 04. Juli 2008 \u00a7 1 Name und Sitz Der Verein hat den Namen Skiclub Fridingen. 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