Seit mehreren Wochen befindet sich unser Land in einer einmaligen Ausnahmesituation. Die rasante Ausbreitung des Corona-Virus und die Bemühungen, diese Pandemie einzudämmen haben den Staat und seine Behörden zu weitreichenden Entscheidungen sowie zu erheblichen Einschnitten in unseren Alltag und unsere Lebensgewohnheiten gezwungen. Regelungen und Anordnungen, welche vor kurzem noch undenkbar waren, sind notwendig geworden, um diesen Virus unter Kontrolle zu bringen und insbesonders gefährdete Risikogruppen wie unsere älteren Mitmenschen oder Vorerkrankte zu schützen bzw. unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten.
In dieser Rubrik möchten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen, vor allem aber auch über di gesetzlichen Verordnungen auf dem Laufenden halten und Sie umfassend informieren. Einen guten ersten Überblick erhalten Sie auch auf der Corona-Seite des Landkreises Tuttlingen .
- Weitere Lockerungen der „Corona-Verordnung“ ab dem 11. Mai
- 10 Regeln für das Maskentragen
- Beerdigungen in Zeiten der Corona-Krise
- Rathaus ab 4.5. wieder eingeschränkt geöffnet
- Weitere Lockerungen der Coronaverordnung
- Schrittweise Öffnung der Schule – Busverkehr
- Allgemeines Versammlungs- und Veranstaltungsverbot
- Maskenpflicht in Baden-Württemberg gilt ab Montag 27. April
- Erweiterte Notbetreuung für die Kleinkinderbetreuung ab dem 27. April 2020
- Corona-Verordnung: Das ändert sich zum 20.4. bzw. 27.4.!