Für viel Wirbel sorgt derzeit das aktuelle Gerichtsurteil vom 5. Februar 2021. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim kippte mit seiner Entscheidung die landesweit geltende nächtliche Ausgangsbeschränkung, lässt aber zu, dass regional, in besonders belasteten Landkreisen, solche Maßnahmen weiterhin zulässig sind.
Die bisher pauschal geltenden Regelungen bezüglich der Ausgangsbeschränkungen (tagsüber wie auch nachts) sind wegfallen. Weiterhin ihre Gültigkeit behalten hingegen die Kontaktbeschränkungen. Wie bisher sind private Zusammenkünfte und Treffen nur für max. 5 Personen aus einem Haushalt + 1 weitere Person aus einem anderen Haushalt möglich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht gezählt. Allerdings können nächtliche Ausgangsbeschränkungen auf lokaler Ebene dort erforderlich sein, wo die Inzidenzwerte bei über 50 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen liegen.
Das Sozialministerium hat die Landkreise deshalb gestern Abend per Erlass angewiesen, solche Ausgangsbeschränkungen per Allgemeinverfügung zu regeln, wenn die dafür geltenden Voraussetzungen vorliegen. Für den Landkreis Tuttlingen ist dies der Fall, so dass heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen wurde. Sie tritt mit Bekanntmachung auf der Homepage morgen 00.00 Uhr in Kraft und ist vorerst bis zum 28. Februar 2021 befristet.
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